ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Hasenstrick Alpen Event GmbH vom 01.10.2023
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Veranstalter und der Hasenstrick Alpen Event GmbH. Das Hotel Landgasthof Hasenstrick (nachstehend HLH) ist ein Betrieb dieser Gesellschaft.
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für das Bereitstellen von Konferenz-, Bankett- und Seminarräumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des HLH einschliesslich der Vermietung von Hotelzimmern an den Veranstalter und die Veranstaltungsteilnehmer. Es gelten ausschliesslich die Geschäftsbedingungen des HLH. Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Des weiteren können Bestandteile der AGB in der Offerte respektive Bestätigung ergänzt oder verändert werden.
2. Vertragsabschluss
Mit der vom Kunden schriftlichen Zusage erlangt der Vertrag, die hier vorliegenden AGB und somit die Buchung Rechtskraft respektive Verbindlichkeit.
3. Offerten
Die Verbindlichkeit für Offerten des HLH beträgt 14 Tage, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde. Danach ist das HLH nicht mehr an die Offerte gebunden. Das HLH behält sich vor, aus wichtigem Grund von einer Offerte vor Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten.
4. Optionen
Optionen sind für beide Parteien während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist behält sich das HLH das Recht vor, über die reservierten Daten und Leistungen zu verfügen.
5. Teilnehmerzahlen
Für eine optimale Planung bitten wir Sie, uns bis 21 Tage vor dem Anlass die ungefähre und bis 72 Stunden vorher die verbindliche Personenzahl bekannt zu geben. Die garantierte Gästeanzahl wird bei der Verrechnung berücksichtigt (siehe hierzu auch Punkt 9.3).
6. Verlängerung
Wir wollen Ihr Fest nicht dann abbrechen, wenn es am schönsten ist. Für die Polizeistundenverlängerung berechnet HLH ab 24:00 Uhr pro angebrochene Stunde CHF 150.00 zusätzlich, wenn nichts Anderslautendes vereinbart wurde.
7. Wein/ Zapfengeld
Falls Sie den Wein oder Spirituosen selbst mitbringen, verrechnen wir pro Flasche (Basis: 0.75l) ein Zapfengeld von CHF 30.00 und bei Spirituosen (Basis: 0.75l) von mindestens CHF 50.00.
8. Zimmer
Es gibt nichts Schöneres, als nach einem gelungenen Fest nur noch ins Bett zu fallen und den Abend Revue passieren zu lassen. "Verlängern" Sie die schönen Momente, indem Sie auch den nächsten Morgen mit Ihren Liebsten verbringen und sich am reichhaltigen Frühstücksbuffet gütlich tun. Bei Bankettreservationen ab 15 Personen gewähren wir Ihnen spezielle Bankett-Übernachtungspreise – damit auch Ihre Gäste nicht mehr nach Hause fahren müssen.
9. Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
Der Veranstalter ist verpflichtet, dem HLH Änderungen der Teilnehmerzahl so früh wie möglich bekannt zu geben. Das HLH ist grundsätzlich bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservationen anderweitig zu gleichen Bedingungen zu vergeben. Gelingt dies, werden dem Veranstalter keine Kosten berechnet.
9.1 Die genaue Teilnehmerzahl ist dem HLH spätestens 72 Stunden vor der Veranstaltung mitzuteilen. Diese Angabe bildet die Verrechnungsgrundlage. Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt an einer Veranstaltung teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Das HLH garantiert die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen bis zu einer Anzahl von 5 % zusätzlicher Teilnehmer zu den vereinbarten Konditionen.
9.2 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das HLH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzulegen sowie andere Räumlichkeiten bereitzustellen, sofern dies dem Veranstalter zumutbar ist. Auf eine Unzumutbarkeit kann sich der Veranstalter nicht berufen, wenn zwingende Umstände wie z.B. behördliche Auflagen oder sicherheitstechnische Gründe die Zuweisung anderer Räumlichkeiten erfordern.
9.3 Bei einer Reduzierung der Teilnehmer (Seminar und Bankett) um mehr als 10% gegenüber der bestätigten Anzahl von Teilnehmern werden vom HLH folgende Kosten für jeden nicht erschienenen Teilnehmer in
Rechnung gestellt:
- bis 30 Tage vor dem Anlass keine Kosten
- 29 bis 10 Tage vor dem Anlass 50% der vereinbarten Leistungen
- 9 und weniger Tage vor dem Anlass 100% der vereinbarten Leistungen
Bei einer Reduzierung der Zimmerbuchungen gilt die Regelung unter Punkt 11.1. Bis 48 Stunden vor Anreise
können 2 Zimmereinheiten kostenfrei annulliert werden (nicht gültig während der Hochsaison).
9.4 Der Veranstalter übermittelt dem HLH spätestens 10 Tage vor dem Anlass das detaillierte Programm, Angaben zur Einrichtung der Räumlichkeiten, Art und Umfang der technischen Hilfsmittel sowie alle Informationen, die das HLH für eine reibungslose Durchführung des Anlasses benötigt. Vom HLH erbetene zusätzliche Informationen sind vom Veranstalter mitzuteilen.
9.5 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung, können die hierdurch entstehenden Kosten durch das HLH verrechnet werden. Dies gilt nicht, wenn das HLH für die Verschiebung verantwortlich ist.
10. Buchung von Hotelzimmern
Der Bedarf an Hotelzimmern im Zusammenhang mit einer Veranstaltung muss dem HLH spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Einen Anspruch auf die Bereitstellung von Zimmern hat der Veranstalter nur, wenn diese Bestandteil der Buchung der Gesamtveranstaltung ist. Das HLH kann den Zimmerpreis berechnen, wenn reservierte Zimmer nicht in Anspruch genommen werden und nicht anderweitig vergeben werden können.
11. Rücktritt durch den Veranstalter
Absagen von Veranstaltungen müssen dem HLH möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden.
11.1 Wird die Veranstaltung vollumfänglich durch den Veranstalter abgesagt, verrechnet das HLH folgende Stornierungskosten:
- Bis 90 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfreie Stornierung
- 89 bis 60 Tage vor dem Termin: 25% der reservierten Leistungen
- 59 bis 30 Tage vor dem Termin: 50% der reservierten Leistungen
- 29 bis 15 Tage vor dem Termin: 75% der reservierten Leistungen
- 14 bis 3 Tage vor dem Termin: 95% der reservierten Leistungen
- 2 Tage bis zum Veranstaltungstag: 100% der reservierten Leistungen
11.2 Für Teilabsagen (Seminare und Bankette) gilt die Regelung unter Punkt 9.3. Massgebend für die Berechnung ist der Eingang der schriftlichen Annullation beim HLH.
11.3 Wurden die reservierten Leistungen (Menu & Getränke) noch nicht festgelegt, gilt ein Betrag von CHF100.00 pro Person als Berechnungsgrundlage.
12. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem HLH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Servicegebühr) berechnet.
13. Zahlungsbedingungen
Damit Sie Ihr Fest bis zum Ende vollkommen geniessen können und sich an diesem Tag nicht um Organisatorisches kümmern müssen, schicken wir Ihnen die Rechnung gerne mit Einzahlungsschein zu. Selbstverständlich können Sie Ihre Konsumationen auf Wunsch auch vor Ort bar, mit EC-direkt, Postcard, Euro-/Mastercard, Visa oder American Express begleichen. Bei grösseren Banketten über CHF 2‘000.00 ist eine Zahlung mit der Scheckkarte (EC-direkt, Postcard, Euro-/Mastercard, Visa oder American Express) nur nach vorheriger Absprache möglich. In diesen Fällen bieten wir die Zahlungsoptionen bar vor Ort oder per Rechnung (Banküberweisung) an.
13.1 WIR-Zahlung
Eine Zahlung mit CHW (WIR) ist bis zu einem Anteil von 100 % möglich, wenn dies vor dem Bankett mit dem HLH vereinbart wurde. Bei grösseren Banketten (über CHF 2‘000.00) wird der Annahmesatz individuell mit dem HLH vereinbart. Sollte keine vorherige Vereinbarung getroffen worden sein, ist der Rechnungsbetrag in CHF fällig. Die Annahme von CHW (WIR) kann seitens des HLH zu jederzeit beendet werden – bereits mit dem Veranstalter vereinbarte Zahlungen in CHW (WIR) bleiben hiervon unberührt.
13.2
Wir behalten uns vor, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50% des geschätzten Umsatzes und am Ende des Anlasses die Restzahlung zu verlangen. Rechnungen des HLH sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die berechneten Leistungen gelten als vollständig und ordnungsgemäss erbracht, wenn der Veranstalter innerhalb der Zahlungsfrist keine Beanstandungen meldet.
13.3 Das HLH behält sich die Anforderung einer Anzahlung von 50% der vereinbarten Leistungen vor. Bei Reservationen mit ausländischer Rechnungsadresse oder Reservationen aus dem Ausland kann eine Anzahlung von 100% der reservierten Leistungen beansprucht werden. Gerät der Veranstalter mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist das HLH zum Rücktritt vom Vertrag gemäss Ziffer 14.1 dieser Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Anzahlung wird in den Fällen der Ziffern 9-11 dieser Geschäftsbedingungen auf die Kosten verrechnet.
13.4 Das HLH behält sich vor, im Verzugsfalle die Kosten für Mahnungen, Adressermittlungen und Bonitätsprüfungen einschliesslich der Gebühren eines Rechtsanwalts zu erheben. Der Veranstalter erklärt sein Einverständnis mit der Berechnung dieser Kosten, auch soweit diese nach gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur teilweise erstattungsfähig sind.
14. Rücktritt durch das HLH
Das HLH ist jederzeit berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, vom HLH nicht zu vertretende oder beeinflussbare Umstände. In diesen Fällen ist das HLH bei der Organisation geeigneter Ersatzkapazitäten behilflich.
14.1 Das HLH kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
a) Es besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels oder seiner Gäste gefährden.
b) Das HLH stellt fest, dass Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen oder eines anderen als des mitgeteilten Zwecks gebucht wurden.
14.2 Das HLH erklärt den Rücktritt, sobald es von den hierzu berechtigenden Gründen Kenntnis erlangt und informiert den Veranstalter unverzüglich. Schadensersatzansprüche gegen das HLH kann der Veranstalter in allen genannten Fällen nicht geltend machen.
15. Haftung
15.1 Der Veranstalter haftet für den gesamten Rechnungsbetrag einschliesslich der von seinen Mitarbeitern, Hilfspersonen und den Veranstaltungsteilnehmern bezogenen Leistungen. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden.
15.2 Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Verluste, die dem HLH durch ihn, seine Mitarbeiter, Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Der Nachweis des Verschuldens ist nicht erforderlich. Das HLH kann vom Veranstalter den Nachweis angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
15.3 Das HLH haftet nicht für Diebstahl oder Schäden an Gegenständen, die durch den Veranstalter, seine Mitarbeiter, Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer eingebracht werden. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
15.4 Soweit das HLH für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt oder von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die sorgsame Behandlung sowie die Rückgabe und stellt das HLH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
15.5 Im Übrigen haftet das HLH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
16. Erhöhte Reinigungsgebühren können zusätzlich erhoben, wenn die Verschmutzung über das übliche Mass hinausgehen. Konfetti jeglicher Art (u. a. Konfettikanonen) sind generell nicht gestattet und die Reinigung wird nach Aufwand dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
16.1 Striktes Rauchverbot
In unseren Sälen respektive im Innenbereich gilt striktes Rauch- und Pyrotechnikverbot (u. a. Wunderkerzen). Zuwiderhandlungen können mit einer Reinigungspauschale von bis zu CHF 500.00 verrechnet werden. Sollte ein Feueralarm ausgelöst werden und es zu einem Feuerwehreinsatz kommen, werden die Kosten i. H. v. CHF 2000.00 dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, von Zusatzvereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Einseitige Änderungen des Veranstalters sind unwirksam.
17.1 Anzeigen in den Medien, die Hinweise auf die im HLH gebuchte Veranstaltung beinhalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HLH.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese werden ersetzt durch eine zulässige Regelung, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung weitestgehend entspricht. Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
17.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des HLH.
17.4 Als ausschliesslichen Gerichtsstand für Differenzen betreffend das Vertragsverhältnis oder dessen Anbahnung, Zusatzvereinbarungen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Zürich. Es ist Schweizerisches Recht anwendbar.